"Teilnahmeberechtigt sind Personen, die
- noch zu geringe Sprachkenntnisse haben, um einen Arbeitsplatz zu finden
- einen Migrationshintergrund haben
- arbeitsuchend gemeldet sind und/ oder in der Regel Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld) beziehen
- bereits einen Integrationskurs absolviert oder bereits ausreichende Deutschkenntnisse haben
- die Schulpflicht erfüllt haben"